Hauswirtschaftliche Versorgung

Die sogenannte hauswirtschaftliche Versorgung umfasst sämtliche Handlungen, die im Haushalt einer pflege- und hilfsbedürftigen Person erledigt werden müssen und zu denen diese nicht eigenständig in der Lage ist.

Der Assistent übernimmt im Rahmen der Hauswirtschaft stellvertretend alle Handgriffe, die der Betroffene nicht mehr alleine machen kann, und unterstützt und fördert ihn bei dem, was er noch selbstständig verrichten kann. 

Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung umfassen:

  • Einkaufen für den täglichen Bedarf
  • Zubereitung von Mahlzeiten 
  • einfache Aufräum- und Reinigungsarbeiten (aufwendige Arbeiten individuell und nach Absprache) 
  • Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
  • Beheizen der Räumlichkeiten
  • Betreuung und Pflege von Haustieren
  • Unterstützung bei amtlichen und bürokratischen Tätigkeiten 
  • Begleitung, Erledigung von kleinen Wegen,  z. B. bei Arzt- und Therapiebesuchen