Grundpflege
Unter Grundpflege versteht man die pflegerische Versorgung eines Menschen, der vorübergehend oder dauerhaft nicht alleine seine alltäglichen Grundverrichtungen bewältigen kann.
Der Assistent übernimmt im Rahmen der Grundpflege stellvertretend die Handgriffe, die der Betroffene nicht mehr alleine schafft, und unterstützt und fördert ihn bei dem, was er noch selbstständig verrichten kann.
Dabei ist es in der 24-Stunden-Assistenz unerheblich wieviel Zeit diese Verrichtungen in Anspruch nehmen. Daher wird auch nicht zwischen der kleinen und großen Grundpflege unterschieden.
Leistungen der Grundpflege können umfassen: