Grundpflege

Unter Grundpflege versteht man die pflegerische Versorgung eines Menschen, der vorübergehend oder dauerhaft nicht alleine seine alltäglichen Grundverrichtungen bewältigen kann.

Der Assistent übernimmt im Rahmen der Grundpflege stellvertretend die Handgriffe, die der Betroffene nicht mehr alleine schafft, und unterstützt und fördert ihn bei dem, was er noch selbstständig verrichten kann.
Dabei ist es in der 24-Stunden-Assistenz unerheblich wieviel Zeit diese Verrichtungen in Anspruch nehmen. Daher wird auch nicht zwischen der kleinen und großen Grundpflege unterschieden.  

Leistungen der Grundpflege können umfassen:

  • An- und Ausziehen inklusive Auswahl und Bereitlegen der gewünschten Kleidung
  • Ganzkörperwäsche in Bett, am Waschbecken, in der Dusche oder in der Badewanne 
  • Haut- und Gesichtspflege
  • Haare kämmen, Haarwäsche und Trocknung
  • Mund- und Zahnpflege, Zahnprothesenpflege und Lippenpflege
  • Rasur und Körperhaarentfernung
  • Hilfestellung bei Blasen- und Darmentleerung durch Toilettengang oder im Bett
  • Kontinenz- und Toilettentraining
  • Wechseln von Inkontinenzmaterial und Beseitigen von Verunreinigungen
  • Katheterpflege oder Stomaversorgung bei künstlichem Darmausgang
  • Förderung der Alltagsfähigkeit und Kommunikation, Aktivierung der Mobilität 
  • Maßnahmen der Prophylaxe wie z. B. Dekubitusprophylaxe und Kontrakturenprophylaxe, etc.  
  • Mundgerechte Verabreichung der Nahrung